Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Präambel

Förde Fotografie ist ein Service von JM Medienproduktion.
JM Medienproduktion (in diesem Kontext auch „Auftragnehmerin“ genannt), Kleiststraße 23, 24105 Kiel, ist eine Einzelunternehmerin, die Dienstleistungen als Moderatorin, Sprecherin, Podcasterin, Journalistin, Social-Media-Redakteurin und Fotografin anbietet. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Fotoreportagen, Hochzeitsfotografie sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen von JM Medienproduktion. 

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen gegenüber ihrem Vertragspartner, im Folgenden „Kunde“ genannt, auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Sie gelten auch für zukünftige Verträge der Parteien, auch wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf diese hingewiesen worden ist.
  2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn die Auftragnehmerin hat deren Geltung im Vorfeld schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Auftragnehmerin den entgegenstehenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  3. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

A. individuelle Vereinbarungen
B. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
C. die gesetzlichen Regelungen 

  1. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten digitalen Produkte, egal in welchem Medium sie erstellt wurden oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Eingeschlossen sind Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf Datenträgern gespeicherte Bilder.

 

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Dienstleistung telefonisch oder per E-Mail über die auf der Internetseite der Auftragnehmerin angegebenen Kontaktdaten anzufragen. Mit einer Anfrage gibt die Auftragnehmerin noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
  2. Auf Anfrage unterbreitet die Auftragnehmerin dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Beauftragung der jeweiligen Dienstleistung. Die Gültigkeitsdauer beträgt ca. vier Wochen, das genaue Datum kann dem schriftlichen Angebot entnommen werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Zustimmung seitens des Kunden. Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis zustande.
  3. Nimmt der Kunde das Angebot erst nach Ablauf der Frist an, handelt es sich um ein erneutes Angebot, welches die Auftragnehmerin durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung seitens der Auftragnehmerin kommt einer Annahmeerklärung gleich.
  4. Der Umfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
  5. Termine für die Leistungserbringung werden nach Beauftragung grundsätzlich von den Parteien gemeinsam vereinbart, es sei denn, diese ergeben sich bereits aus dem Angebot.
  6. Sollte die Auftragnehmerin einen Termin aus Gründen von Krankheit, Unfall oder sonstigen schwerwiegenden Gründen absagen, so wird sie sich bemühen, einen zeitnahen Ersatztermin zu vereinbaren.
  7. Die Auftragnehmerin darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  8. Bei den Leistungen von JM Medienproduktion hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass die von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen zu dem angestrebten Erfolg des Kunden führen.
  9. Der Leistungs- bzw. Erfüllungsort ist an einem vereinbarten Ort.

 

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen. Hierunter fallen insbesondere die Anmietung von Räumlichkeiten, das Bereitstellen der Requisiten, das Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen, usw.
  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen der Auftragnehmerin gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde dazu verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Dienstleistung einzuholen.
  4. Entstehen der Auftragnehmerin Wartezeiten (wie bspw. durch Fotografie-Verbote), so zählen diese Zeiten als Arbeitszeit.
  5. Der Kunde ist ebenfalls dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten, von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
  6. Bei Foto-, Video- und Audioaufträgen stellt der Kunde sicher, dass alle Beteiligten über die Anfertigung, Speicherung und Verwendung der angefertigten Bilder, Videos und Audios informiert sind.
  7. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern gegenüber der Auftragnehmerin geltend machen, wird die Auftragnehmerin den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Auftragnehmerin von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, sie bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit der Auftragnehmerin kein Mitverschulden zur Last fällt.

 

§ 4 Pflichten der Auftragnehmerin

  1. Die Auftragnehmerin schuldet die angebotenen Dienstleistungen persönlich. Subunternehmen werden nur nach vorheriger Absprache beschäftigt.
  2. Die Auftragnehmerin fotografiert im Rahmen des Fotoauftrages im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunde kann im Laufe der Dienstleistung weitere Stunden und/oder Leistungen in Auftrag geben.
  3. Die Auftragnehmerin schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Dateien im RAW-Format oder anderen Formaten. Die Art der Bearbeitung unterliegt der Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin.
  4. Wenn nicht im Vorfeld anders schriftlich vereinbart, übergibt die Auftragnehmerin die erstellten Produkte binnen vier Wochen nach Durchführung des Auftrags. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Alben der Fotoreportagen) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

 

§ 5 Gestaltungsfreiheit

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets der Gestaltungsfreiheit der ausübenden Fotografin unterliegen. Die Auftragnehmerin trifft die Auswahl der Fotos. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, alle Fotos oder Rohdaten zu erhalten. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Auftragnehmerin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten technischen Mittel sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

 

§ 6 Vergütung und Auslagen

  1. Für die Dienstleistung wird ein Honorar als Stunden- oder Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zzgl. eventueller Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten berechnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweiligen individuellen, vertraglichen Vereinbarung.
  2. Ein Arbeitstag umfasst 8 Stunden. Der Tagessatz ergibt sich aus dem Angebot.
  3. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird der zusätzliche Zeitaufwand mit dem vereinbarten Stundensatz je angefangene Stunde abgerechnet.
  4. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 20% des Basishonorars oder 500,00 Euro berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Kunde zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto der Auftragnehmerin:

    Julia Meyer, Solarisbank, IBAN: DE32 1101 0101 5758 7265 69, BIC: SOBKDEB2XXX
    Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Vorauszahlung einzubehalten, wenn die Buchung drei Monate oder kürzer vor dem Tag der Auftragsvereinbarung widerrufen oder storniert wird.

  5. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird die Auftragnehmerin die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist die Auftragnehmerin zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
  6. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Auftragnehmerin.
  7. An- und Abreisen der Auftragnehmerin erfolgen nicht zwingend von ihrer Meldeadresse: Kleiststraße 23, 24105 Kiel. Bei Anreise mit dem eigenen Auto berechnet die Auftragnehmerin pro gefahrenem Kilometer eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,50 Euro.
  8. Reisekosten, die der Auftragnehmerin bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen, sind vom Kunden vollständig zu übernehmen.
  9. Entstehen der Auftragnehmerin Übernachtungskosten, so sind diese vom Kunden vollständig zu übernehmen.
  10. Sofern vereinbart, stellt der Kunde der Auftragnehmerin ein Einzel- oder Doppelzimmer in der Nähe des Auftragsortes zur Verfügung. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei weiteren Anreisen, sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich und empfohlen.
  11. Verpflegungskosten, die der Auftragnehmerin während des Auftrages entstehen, sind von der auftraggebenden Persin durch die am Einsatzort geltende Verpflegungspauschale finanziell auszugleichen. Übersteigen die Verpflegungskosten die jeweils geltenden Pauschalen, so sind sie vom Kunden vollständig zu übernehmen. In diesem Fall muss die Auftragnehmerin die Verpflegungskosten mit Belegen nachweisen.
  12. Reisenebenkosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Reisenebenkosten sind sämtliche Aufwendungen, die durch eine Reise entstanden sind, welche nicht den Fahrtkosten, Verpflegungskosten oder Übernachtungskosten zugeordnet werden können.
  13. Die Auftragnehmerin behält sich vor, das Basishonorar um 15% anzuheben, sollte sich der Kunde nicht dazu bereit erklären, die angefertigten Daten als Referenz in ihrem Portfolio nutzen zu dürfen.
  14. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber der Auftragnehmerin in Textform zu erheben. Rechnungen von JM Medienproduktion gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  15. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Ab Verzug hat der Kunde die Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu tragen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich die Auftragnehmerin ausdrücklich vor.
  16. Die Auftragnehmerin ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.
  17. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert, erweitert und/oder abbricht, muss die vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst werden.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Soweit nichts Anderes in einem Lizenzvertrag festgehalten wurde, erhält der Kunde mit der Zustimmung des Angebots und der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht an den von der Auftragnehmerin erschaffenen Werken. Dieses gilt für die im Angebot vertraglich vereinbarte Nutzung.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte im Ganzen oder Teile davon auf Dritte zu übertragen.
  3. Das Urheberrecht bleibt von der Übertragung etwaiger Nutzungsrechte unberührt.
  4. Der Kunde hat die Pflicht, die von der Auftragnehmerin erschaffenen Werke mit einer Urheberbezeichnung zu versehen. Diese umfasst mindestens die Nennung des vollständigen Namens der Auftragnehmerin: Julia Meyer.
  5. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die für den Kunden erbrachten Leistungen für ihre Eigenwerbung (Portfolios, Presseartikel, etc.) zu nutzen. Dies erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden.

 

§ 8 Stornierung

Bei einer Stornierung des Auftrages fallen folgende Stornierungskosten an:

    • bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin ist die Stornierung kostenfrei
    • ab 31 Tage bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt die Gebühr 50 % des Gesamtpreises
    • ab 14 Tage bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt die Gebühr 75 % des Gesamtpreises
    • ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt die Gebühr 90 % des Gesamtpreises

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass der Auftragnehmerin nur ein geringer Schaden entstanden ist. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

 

§ 9 Schweigepflicht

Für beide Vertragsparteien unterliegen abgesprochene Gagen und Honorare der Schweigepflicht.

 

§ 10 Gewährleistung

  1. Die Auftragnehmerin übernimmt die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind.
  2. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr.
  3. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von JM Medienproduktion ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde darf den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Änderung und/oder Ergänzung für den aufgetretenen Mangel nicht ursächlich war.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 11 Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet die Auftragnehmerin nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
  4. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.

 

§ 11 Künstlersozialkasse

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für die Leistungen von JM Medienproduktion, Abgaben zur Künstlersozialkasse abzuführen sind. Der Kunde ist für die Meldung und Abführung der Abgaben selbst verantwortlich.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Für die AGB und die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kiel. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Datum der letzten Überarbeitung: 01. Juni 2023